Kommunaler Wohnungsbau

Wortmeldung der Fraktionssprecherin "Grüne/Frischer Wind" in der Gemeinderatsitzung vom Oktober 2022:

Zitat Bayerische Gemeindeordnung: „Der Gemeinderat ist die Vertretung der Gemeindebürger.“

Dem Gemeinderat wird lt. GO auch eine überwachende Funktion der gesamten Gemeindeverwaltung zugeschrieben. Dass wir als Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der Wahrheit verpflichtet sind, ist die Basis.

Die Öffentlichkeit hat das Recht auf umfassende Information zu einem Projekt, für das immerhin knapp 400000 € bezahlt wurden, ohne dass über Planungen hinaus etwas entstanden wäre. Knapp sechs Jahre sind wir mit dem Projekt befasst gewesen, das nun mit einem gerichtlichen Vergleich zu Ende geht.

Souveränität zeigt sich nicht zuvorderst, wie man Erfolge zelebriert, sondern gerade daran, wie man mit Scheitern umgeht.
In diesem konkreten Fall sind meiner Meinung nach zwei Aspekte von Bedeutung:

Der Gemeinderat wurde nicht über den anstehenden Gerichtstermin informiert. Auf eine diesbezügliche Anfrage am Ende der Julisitzung erhielt ich eine negative Antwort. Der Termin wurde der Gemeinde offensichtlich sehr knapp mitgeteilt, denn gut eine Woche später war der Gütetermin vor dem Landgericht. Transparenz sieht anders aus! Auch der Richter hatte unter den Zuhörern selbstverständlich Gemeinderäte vermutet.

Die Gemeinde ist glücklicherweise zu keinen weiteren Honorarzahlungen verpflichtet, da die Beauftragung nicht den Formvorschriften genügte. Die Formalien wurden nicht eingehalten, da anstatt des Bürgermeisters der Geschäftsleiter unterzeichnete. Dies war ja auch Argumentationsstrategie des gemeindlichen Anwalts, um aus der Sache herauszukommen. Zudem hätte europaweit ausgeschrieben werden müssen.

Bevor die Gemeinde mit der Klage konfrontiert wurde, ging man sicher von der Rechtmäßigkeit der Unterzeichnung aus, sonst hätte man ja nicht Anfang 2020 „die aktuelle Beschlusslage“ mühevoll per Gemeinderatsbeschluss aufgehoben.
Es ist zu prüfen, dass es keine weiteren rechtlich unverbindlichen Beauftragungen im Geschäftsablauf gab und zu gewährleiten, dass es keine weiteren gibt, um Schaden von der Gemeinde abzuwenden.

Ein Schlusssatz sei mir noch zum Projekt an sich erlaubt:

Hätten wir es durchgezogen, so wären schon seit zwei, drei Jahren Mieter in den bezahlbaren Wohnungen in Holzbauweise und das Projekt würde medial als Vorzeigeprojekt gehypt. Er wäre sicher auch ein beliebtes Hintergrundmotiv im Hinblick auf anstehende Landtagswahlen im nächsten Jahr. Das Scheitern hat meiner Ansicht nach viele Väter, auch politische!

 

 


 

Richtigstellung der „Richtigstellung"

Es gehe um eine Richtigstellung von Aussagen des 'Frischen Winds' “ hat unter dem Tagesordungspunkt „Informationen des Bürgermeisters“ BM Putz den Geschäftsleiter in der Gemeinderatsitzung vom 24. Oktober berichten lassen. Aber was da diskreditierend als „Richtigstellung“ proklamiert wurde, war weitestgehend eine Bestätigung dessen, was der Frische Wind an Fakten in dem zitierten PNP-Artikel der Bevölkerung zugänglich machen ließ. Befremdlich ist, warum hier die Öffentlichkeitsarbeit des Frischen Wind, die sachlich informieren will (und dort, wo angebracht, auch konstruktiv kritisiert) Gegenstand einer Gemeinderatsitzung wurde.
Gerne darf in diesem Gremium über von uns öffentlich angestoßene Themen debattiert werden. Wann, wo und wie wir als Frischer Wind aber unsere Inhalte kommunizieren, ist unsere Entscheidung und eignet sich nicht als Politikum für den Gemeinderat. Warum gerade das Thema bezahlbahrer, kommunaler Wohnbau in Straßkirchen zunehmend zu Nervositäten führt, das zu hinterfragen werden wir nicht müde werden. Und auch nicht daran zu erinnern, dass das Projekt im Gemeinderat mit großer Mehrheit beschlossen wurde.
Noch im Juni 2018 hieß es vom 1.Bürgermeister, dass die Gemeinde keinen privaten Investor mit dem Projekt betrauen wolle: "der klatscht uns was hin, da haben wir das lieber selber in der Hand", sagte Putz. "Bezahlbare Qualität im Wohnungsbau", so heißt die Broschüre des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Als eine von nur neun Kommunen durfte die Gemeinde an einer Studie teilnehmen, die zum Ziel hatte, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und deren Ergebnisse in dieser Broschüre zusammengefasst sind (Salzweg. Seite 42-45). „Die Praxisstudie hat uns die Augen geöffnet. Der Lerneffekt für uns war sehr groß" wird Josef Putz in der Broschüre zitiert.
Jetzt ist es Aufgabe des Bürgermeisters (zusammen mit der Verwaltung) auf Grundlage von gefassten Beschlüssen und abgeschlossenen Verträgen das weitere Vorgehen aufzuzeigen.

 


 

Auch der Salzweger Bürger Manfred Schillig glaubte sich in einem Leserbrief  zu dem Artikel aüßern zu müssen. Weil sein Artikel doch von arger Unkenntnis geprägt ist , hier die ungekürzte Replik unseres Vorstandsmitglied Christian Domes:

Leserbrief zum Leserbrief „Das Feuer…“ vom 12.11.20,   S.28

Schade, dass es in Deutschland noch nicht die Möglichkeit gibt, bei Nachrichten oder Leserbriefen eine Warnung anzubringen: „Fake-News“ – „Falsch-Meldung“. So etwas wäre mehrfach nötig beim Leserbrief von Hr. Sch. zum kommunalen Wohnbau in Straßkirchen. Er verwechselt sozialen und kommunalen Wohnbau und deren unterschiedliche Bedingungen, Finanzierungen und Fördermöglichkeiten. Auch ist es kein Projekt von „Frischer-Wind-Salzweg e.V.“ – sondern ein Projekt, das mit Mehrheits-Beschlüssen im Gemeinderat Salzweg auf den Weg gebracht wurde. Laut Geschäftsordnung wäre der Bürgermeister für die Umsetzung von Beschlüssen zuständig. Erwähnt sei noch, dass es sich bei diesem Projekt um „rentierliche Schulden“ handelt, da der Kredit komplett durch langfristige Finanzierung bei Null-Prozent Zins plus Mieteinnahmen gedeckt würde. Nach ca. 30 Jahren würden sämtliche Gebäude der Kommune gehören und dauerhaft Einnahmen für die Kommune erzielen! Da der Leserbriefschreiber ebenso wie alle Gemeinderäte:innen von Salzweg Eigenheimbesitzer ist, kann er sich wohl kaum vorstellen, wie dringend Menschen, die sich kein Haus leisten können, vernünftigen Wohnraum zu mieten suchen. Beim sozialen Wohnbau ist die erlaubte Einkommensgrenze erheblich niedriger als beim Projekt „attraktiver kommunaler Wohnbau“ der Bayr. Staatsregierung. Merkwürdig sind  im Leserbrief so süffisant klingende Einsprengsel wie „experimentelle Wohnungen“, „verantwortungsfreien Abgang schaffen“, etc. Leider sprechen Bürgermeister rundum von der Notwendigkeit, Bauland auszuweisen, ohne zu bedenken, dass auch hierfür viel Geld langfristig aufgewendet werden muss – so hat schon 2014 die Bayr. Landesregierung einen Folgekostenschätzer herausgebracht, der inzwischen novelliert wurde, um Gemeinden die Möglichkeit zu geben, vorausschauend die langfristigen Kosten für die Kommune bei Bauprojekten aller Art zu berechnen (Straßenpflege, Sanierung, Beleuchtung, … Kanal) Von der zunehmenden Zersiedelung und Versiegelung der Ackerflächen ist da noch gar nicht gesprochen. Warum Hr. Sch. behauptet, die entstandenen Kosten würden verheimlicht, erschließt sich nicht, im angesprochenen PNP-Artikel zum Wohnbau ging es lediglich darum, dass mit den bisher aufgebrachten Kosten schon 30 % der von der Kommune insgesamt aufzubringenden Mittel geleistet wurden. Dass ein Architekt und weitere Planer für ihre Leistungen bezahlt werden möchten, ist ja wohl selbstverständlich, oder verzichtete Hr. Sch. in seiner Zeit als Banker regelmäßig auf seine Honorare? Ganz herzlich bedanken können wir Bürger uns bei Hr. Sch., dass er uns durch seine Falschdarstellungen die Chance gibt, einiges nochmals richtig zu stellen.       

Christian Domes, Salzweg

 

 

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